Stealthing ist kein Fehlverhalten, sondern strafbar

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Stealthing ist eine besondere Form von sexualisierter Gewalt. Hierbei handelt es sich um das heimliche Abstreifen oder Weglassen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Sexualpartner*innen. Dies ist ein gravierender Vertrauensbruch in direktem Widerspruch zu den Regeln des sexuellen Konsenses und der Selbstbestimmung. Doch Stealthing ist bei weitem nicht nur ein moralisches Fehlverhalten, sondern laut BGH ein strafbarer sexueller Übergriff (gemäß § 177 Abs. 1 StGB.). Neben gravierenden psychischen Folgen kann es auch körperliche Konsequenzen haben. So können dabei HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (STI) übertragen werden. Für Menschen mit Uterus sind auch ungewollte Schwangerschaften eine mögliche Folge.

Sexualisierte Gewalt umfasst alle sexuellen Handlungen, die einer Person gegen ihren Willen aufgedrängt oder aufgezwungen werden. Sie demonstriert Aggression und Machtmissbrauch. Die Gewalt geht statistisch gesehen am häufigsten von Cis-Männern aus und richtet sich gegen Frauen und Mädchen. Diesen begegnet sie zuhause, im Arbeitskontext, im Sport, im öffentlichen Raum oder im Netz. Zwei von drei Frauen erleben in ihrem Leben sexuelle Belästigung. Jede siebte Frau erfährt schwere sexualisierte Gewalt. Dabei kann sexuelle Gewalt viele unterschiedliche Formen haben. Sie reicht von sexistischen Bemerkungen, anzüglichen Blicken und ungewollten Berührungen bis hin zu sexueller Belästigung, Nötigung, Vergewaltigung und Sexualmord.

Von Stealthing und sexualisierter Gewalt betroffene Menschen können sich an das kostenlose „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ (unter der Nummer 116 016) oder jede Polizeidienststelle wenden. Ebenso helfen regionale Aidshilfen und Zentren für sexuelle Gesundheit weiter und können den Kontakt herstellen. Daneben bieten die Aidshilfen in Baden-Württemberg und Gesundheitsämter Tests auf sexuell übertragbare Infektionen an.